DEUTSCH - ITALIENISCHES HANDELSRECHT

GETREIDERECHT

Wir beraten und vertreten Unternehmen im Vorfeld zu und bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte.

Wir sind in unserer Tätigkeit nicht auf einzelne Branchen beschränkt, verfügen aber über spezifische Kenntnisse bei der Abwicklung von Getreidekontrakten, die den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel oder den Bestimmungen für den Geschäftsverkehr an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien (Usancen) unterworfen sind. Wir vertreten Unternehmen vor dem Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V., den Schiedsgerichten der deutschen Waren- und Produktenbörsen und dem Schiedsgericht der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, auch und insbesondere bei der Abwicklung von Kontrakten über Waren aus dem ökologischen Landbau, die den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) und (EG) Nr. 889/2008 (Durchführungsverordnung) unterworfen sind.

Die Parteien eines Getreidekontrakts, der den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel unterworfen ist, sind einem starren Fristensystem unterworfen. Eine Orientierung bietet der Überblick über die Fristen in den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel.

Die Einheitsbedingungen und die Zusatzbestimmungen für den Handel mit Biogetreide und verwandten Produkten können beim Verein der Getreidehändler an der Hamburger Börse e.V. angefordert werden.

Die Usancen sind auf den Seiten der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien hinterlegt.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Mayer