EHE- UND FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts.

Wir kümmern uns um sämtliche im Rahmen einer Trennung und/oder Scheidung zu regelnden wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, genauso wie um die persönlichen Angelegenheiten wie Sorgerecht und Umgangsrecht für minderjährige Kinder.

Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie ein Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder Ihnen nachgestellt wird (Stalking). Wir stellen für Sie die entsprechenden Gewaltschutzanträge im einstweiligen und Hauptsachverfahren bei Gericht. Werden Sie zu Unrecht derartiger Taten bezichtigt, so helfen wir Ihnen, sich zu wehren.

Wir unterstützen Sie in Adoptionsverfahren und bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Weiss
Rechtsanwältin Harbauer

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