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Wir beraten im Vorfeld zur Abklärung kritischer Fragen ohne Rechtsstreit, sind aber gerne bereit, Sie in einem doch etwa erforderlichen Rechtsstreit - etwa einem Beschlussanfechtungsverfahren - zu vertreten. Im Auftrag von WEG-Verwaltern erledigen wir die Beitreibung rückständiger Hausgelder und Sonderumlagen.
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