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Unsere verwaltungsrechtlichen Kompetenzen erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Gemeinden, Landratsämtern und/oder Behörden der Länder und des Bundes. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit liegt in der vorsorgenden Rechtsberatung.
Wir begleiten Sie in Genehmigungs- und Planverfahren, helfen Ihnen ungerechtfertigte Gebührenbescheide abzuwehren und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht oder im vorausgehenden Widerspruchsverfahren.
Unter anderem sind wir im Bauplanungsrecht, Kommunalabgabenrecht, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie in den verwaltungsrechtlichen Nebengebiete wie Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht, Jagdrecht oder dem Denkmalschutzrecht tätig.
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