VERGABERECHT

Wir beraten und vertreten in förmlichen Vergabeverfahren (oberhalb der Schwellenwerte) sowohl Auftraggeber als auch Bieter.

Wir prüfen Ausschreibungstexte auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben, insbesondere den vergaberechtlichen Vorschriften.

Wir führen erforderlichenfalls für Sie die förmlichen Nachprüfungsverfahren und setzen auch Rechte von Bietern durch, deren Aufträge unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte liegen.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Lutz

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