SOZIALRECHT

Das Sozialrecht umfasst die Bereiche der sozialen Vorsorge (insbesondere die Sozialversicherung und berufsständische Versorgung), der sozialen Entschädigung (z.B. Kriegsopferentschädigung und Opferentschädigungsgesetz), der sozialen Förderung (z.B. Ausbildungsförderung, Jugendhilfe, etc. und der sozialen Hilfe (Sozialhilfe und verwandte Leistungssysteme).

Die Sozialversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Sicherung und umfasst viele Sozialversicherungszweige, so das Recht der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Künstlersozialversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegeversicherung.

Wir beraten Sie im Vorfeld, wenn im Rahmen der Antragstellung Probleme auftauchen, und machen Ihre Rechte gegenüber den Behörden geltend. Kann im Verwaltungsverfahren das gewünschte Ergebnis nicht erzielt werden, setzen wir Ihre Rechte bei Gericht durch.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Harbauer

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