ÖFFENTLICHES BAURECHT

Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Baugenehmigungsrechts einschließlich der Nachbargebiete (zum Beispiel Emissionsschutz- oder Wasserrecht), wie auch in Fragen der Bauleitplanung, zum Beispiel bei der Bestellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Wir setzen Ihre Interesse auch gegen unerwünschte Bauvorhaben Dritter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Lutz
Rechtsanwältin Wind

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