MIETRECHT

Wir helfen bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen (Mietvertragsabschlüsse, Mustermietverträge), wie auch bei der Abwicklung gestörter Rechtsverhältnisse, notfalls der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie die Erstellung oder die Prüfung einer Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) wünschen, wir helfen Ihnen, die zahlreichen formellen Fallstricke des Mietrechts zu meiden.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Lutz
Rechtsanwalt Kemmerling
Rechtsanwalt Weiss

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