INSOLVENZRECHT

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Insolvenzrechts, sei es auf Gläubiger- oder Schuldnerseite, sowohl im Regelinsolvenzverfahren, als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das Regelinsolvenzverfahren ist auf juristische und natürliche Personen anzuwenden, die aktuell selbständig tätig sind oder die selbständig waren und deren Verhältnisse als nicht überschaubar gelten (ab 20 Gläubiger, § 304 Abs. 2 InsO) oder bei denen mindestens ein Gläubiger Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geltend macht. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für alle anderen natürlichen Personen anzuwenden. Meist wird es dabei darum gehen, die Überschuldungssituation zu verbessern und Restschuldbefreiung zu erlangen.

Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn Sie Gläubiger eines Schuldners sind, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir sorgen etwa für eine korrekte Forderungsanmeldung oder überprüfen für Sie die Frage der Absonderungsberechtigung.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Harbauer

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