GESELLSCHAFTSRECHT

Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Gesellschaft und beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, seien es Handelsgesellschaften (oHG, KG, stille Gesellschaft), Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaft) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, eG). Wir gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag, beraten Sie bei gewünschten Änderungen, begleiten Sie bei Kapitalerhöhungen, Änderungen im Gesellschafterbestand, Umwandlungen, Kauf und Verkauf von Gesellschaften oder Anteilen hieran. Wir beraten Sie, wenn Sie nicht nur ein Unternehmen haben, sondern mehrere, die in einer Unternehmensgruppe oder in einem Konzern zusammengefasst sind. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten im Gesellschafterkreis und beim Gestalten Ihrer Nachfolgeregelung. Wir gestalten Verträge mit Organen (Geschäftsführer, Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat), beraten diese bei der Beschlussfassung, Gestaltung von Geschäftsordnungen, Einladungen und Tagesordnungen. Wir führen auch Streitigkeiten, wenn Organmitgliedern eine Pflichtverletzung vorgeworfen und Schadensersatz gefordert wird.

Abgerundet wird das Referat durch Beratung von Vereinen und Stiftungen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ochsner

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