ARBEITSRECHT

Das Recht der Arbeit regelt eine Fülle von Vorschriften, die im Einzelnen kaum zu überblicken sind. Damit einher geht ein beträchtliches Konfliktpotential sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Wir helfen Ihnen, dies durch vorbeugende Beratung zu entschärfen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, erörtern wir mit ihnen Strategien, möglichst eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Gerade bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung allerdings selten vermeiden. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, ob eine vergleichsweise Regelung - insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten - sinnvoll ist. Falls nicht, setzen wir Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht konsequent durch.

Streitigkeiten entstehen auch häufig im Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, etwa über das Bestehen oder den Umfang von Mitbestimmungsrechten, die Ausstattung des Betriebsrats oder die Individualrechte der einzelnen Betriebsratsmitglieder. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme der Gerichte.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Weiss
Rechtsanwalt Kemmerling

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